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Allgemeine Geschäftsbedingungen des freien Ensembles "Die Mainaden"

  1. Allgemein
    Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Auftritte der "Mainaden". Mündliche Nebenabreden sind nicht möglich. Von den AGB abweichende Regelungen zwischen dem Ensemble und dem Auftraggeber müssen schriftlich festgehalten werden.

    "Die Mainaden" werden vertreten durch Frau Nelly Polychronidis, Rudolf-Reusch-Str. 47 in 10367 Berlin, Steuernr. DE/32/475/60019.

    Die AGB und eventuellen Zusatzvereinbarungen werden dem Auftraggeber bei Vertragsabschluss wiederholt bekannt gemacht. Der Auftraggeber hat jederzeit die Möglichkeit die AGB online einzusehen.

    Durch eine Buchungsanfrage (mündlich, fernmündlich oder schriftlich) erklärt sich der Auftraggeber mit den AGB einverstanden.

  2. Leistungen der Mainaden
    "Die Mainaden" sind ein freies Ensemble, welches verschiedene künstlerische Leistungen gegen Bezahlung anbietet. Zu den Leistungen der "Mainaden" gehören:
    • Schwarzlichtshows
    • Feuershows
    • Phantasyshows
    • Erotik-, Burlesque- und Fetischshows
    • Mittelalterlager
    • Bandsupport
    • Feuerartistikunterricht

  3. Buchung
    Auftraggeber haben die Möglichkeit via Email, auf dem Postweg oder telefonisch eine unverbindliche Buchungsanfrage zu stellen.Sofern der gewünschte Termin verfügbar ist und alle Details bezüglich des Auftritts besprochen wurden, erhält der Auftraggeber einen Vertrag, welcher diese Details fixiert.
    Der Vertrag ist vom Auftraggeber unterzeichnet binnen 5 Werktage nach Zustellung an "Die Mainaden" zurückzusenden, andernfalls behalten sich "Die Mainaden" das Recht vor, den Termin anderweitig zu vergeben.

  4. Gage und sonstige Kosten
    Die Künstlergage wird individuell pro Auftrag berechnet. Vor- und Nachbereitungszeit werden nicht berechnet.

    Reisekosten entsprechend der tatsächlichen Kosten für die Anreise der "Mainaden" sind nicht in der Künstlergage enthalten und vom Auftraggeber zu tragen. Diese werden wie folgt berechnet:
    0,30€ pro gefahrenen Kilometer oder Bahn-/Flugticket (2.Klasse /economy).

    Für Auftritte außerhalb Berlins, deren Ende nach 22.00Uhr liegt, ist eine Übernachtungsmöglichkeit durch den Auftraggeber zu stellen. Die dadurch entstehenden Kosten trägt der Auftraggeber. Auf Verlangen ist den "Mainaden" spätestens 10 Werktage vor dem vereinbarten Auftrittstermin ein entsprechender Nachweis vorzulegen.

  5. Bezahlung
    Soweit nicht anders vereinbart hinterlegt der Auftraggeber eine Sicherheitsleistung von 25% des Auftragswerts bis spätestens 14 Kalendertage vor dem geplanten Auftritt. Die Sicherheitsleistung wird als Anzahlung mit der Gesamtsumme verrechnet.

    Die Restsumme ist vom Auftraggeber unmittelbar nach dem Auftritt in bar bis spätestens 10 Werktage nach Rechnungsstellung mittels Überweisung an Frau Nelly Polychronidis zu zahlen. Die entsprechenden Kontodaten werden dem Auftraggeber gesondert mitgeteilt.

    Der Auftraggeber erhält für jeden Auftrag eine ordentliche Rechnung. "Die Mainaden" sind als Kleinunternehmer von der Mehrwertsteuer gemäß §19 UStG befreit und weisen wir diese nicht gesondert aus.

    Zahlungsverzug ist gebührenpflichtig und richtet sich in der Höhe nach dem Mahnstatus:
    • 1. Mahnung kostenlos
    • 2. Mahnung 10.00€

    Ab Verfall der 2. Mahnung wird die Forderung an ein Inkassobüro übergeben. Dieses ist berechtigt, für Durchsetzung der Forderung weitere Mahn- und Umtriebskosten sowie einen angemessenen Verzugszins zu berechnen.

  6. Stornierung
    Eine Stornierung des einzelnen Auftrags durch den Auftraggeber hat bis spätestens 4 Kalenderwochen vor dem vereinbarten Termin schriftlich auf dem Postweg bei den Frau Nelly Polychronidis einzugehen. Bis dahin geleistete Anzahlungen werden vollständig erstattet.

    Die Stornierungsfrist für kurzfristige Buchungen, die eine Vorlaufzeit von weniger als 4 Kalenderwochen bis zum Auftritt aufweisen, beträgt 14 Kalendertage. "Die Mainaden" behalten sich das Recht vor, ihnen entstandene Kosten (Material, Reisekosten) von der Sicherheitsleistung (Anzahlung) abzuhalten.

    Erfolgt eine Stornierung nicht fristgerecht, so berechnen die "Mainaden" eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 25% der vereinbarten Gage zuzüglich Fahrtkosten.

    Ausschlaggebend ist nicht das Datum des Poststempels, sondern der Eingang der Stornierung bei Frau Nelly Polychronidis.

  7. Behördliche Anmeldungen
    Die gegebenenfalls notwendigen behördliche Meldung und daraus folgende Kosten bei der BAM/ Ordnungsamt, der GEMA und der Feuerwehr übernimmt der Auftraggeber.

  8. Konventionalstrafe
    Bei schuldhafter Nichterfüllung des Vertrages zahlt der schuldhafte Vertragspartner eine Konventionalstrafe in Höhe des Auftragswertes. Beide Parteien verzichten auf weitere Schadensersatzansprüche. Im Falle höherer Gewalt entfällt die Konventionalstrafe.

  9. Bild- und Tonaufnahmen
    Beide Vertragspartner dürfen die während des Auftritts produzierten Bilder ohne zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung, ungeachtet der Übertragungs-, Träger und Speichertechniken zur Illustration, Ausstellung und zu Werbezwecken verwenden.

    Der Vertrieb des genannten Materials ist ausgeschlossen.

    Die Weitergabe des Bildmaterials an Dritte bedarf der gegenseitigen, schriftlichen Zustimmung.

    Der Auftraggeber und "Die Mainaden" besprechen die jeweilige Verwendung der Aufnahmen und sichern sich gegenseitige Mitteilung bei Veröffentlichung zu.

    Bei Veröffentlichung sichern sich beide Vertragspartner eine namentliche Erwähnung zu.

    Sie verpflichten sich dazu, jegliches entstandenes Bild- und Tonmaterial einander kostenlos zukommen zu lassen.

    Bild- und Tonaufnahmen durch das Publikum sind von Seiten der "Mainaden" gestattet.

  10. Datenschutz
    Um Aufträge durchführen zu können, ist es notwendig personenbezogene Daten während des Buchungsprozesses zu speichern. Diese Daten werden vertraulich behandelt. Die Weitergabe an unbeteiligte Dritte ist ausgeschlossen. Davon ausgenommen sind Inkassounternehmen, sofern der Auftraggeber in Zahlungsverzug gerät.

  11. Haftung
    Die Inhalte unserer Seiten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können "Die Mainaden" jedoch keine Gewähr übernehmen. Als Dienstanbieter sind "Die Mainaden" gemäß § 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Dienstanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden "Die Mainaden" diese Inhalte umgehend entfernen.

    Das Angebot des Internetauftritts der "Mainaden" enthält Links zu externen Webseiten Dritter, auf deren Inhalte "Die Mainaden" keinen Einfluss haben. Deshalb können "Die Mainaden" für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden "Die Mainaden" derartige Links umgehend entfernen.

    Die Haftungspflichten der "Mainaden" richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. "Die Mainaden" sind haftpflichtversichert.

  12. Urheberrecht (Copyright)
    Sämtliche Inhalte, sowohl Bild- als auch Textmaterial, auf den Websites der "Mainaden" unterliegen dem deutschen Urheberrecht.

    Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers.

    Downloads und Kopien dieser Seiten sind nicht gestattet.

    Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet.

    Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten "Die Mainaden" um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden "Die Mainaden" derartige Inhalte umgehend entfernen.

  13. Zusatzvereinbarungen
    Zusatzvereinbarung Mainaden-Lager
    Das Mainaden-Lager ist vollständig oder teilweise für Mittelaltermärkte, Ritterspiele und ähnliche Veranstaltungen buchbar.

    Der Preis für das vollständige Lager beträgt für 1-2Tage 300€ pro auftretenden Künstler pro Tag / 3-4 Tage 250€ pro auftretenden Künstler pro Tag / ab 5 Tage 200€ pro auftretenden Künstler pro Tag.

    Diese Gage beinhaltet:
    • mindestens 3 auftretende Künstler
    • authentisches Lager mit Schwerpunkt Byzanz und Orient
    • abendliche Feuershows (pro Tag 1 Mal 15min)
    • Tagesbespaßung und Gaukeleien mit nicht brennendem Tagesequipment
    • mittelalterliche Kinderspiele (pro Tag 2 Mal je 45 Minuten, oder 1 Mal 80 Minuten)
    • byzantinische Brettspielpartien
    • Poi-Unterricht für Kinder und Erwachsene (pro Tag 1 Mal 60 Minuten, oder 2 Mal je 30 Minuten)
    • theatrische Gewandungskunde (pro Tag 1 Mal 20-30 Minuten)
    Optional gegen Aufpreis können zusätzliche Feuershows und/oder Spezialeffekte dazu gebucht werden.
    Optional ohne Aufpreis können eine dynamische Waffenshow und/oder eine Orientshow dazu gebucht werden.
    Der Auftraggeber stellt den Mainaden einen Lagerplatz von 5x8m, sowie frisches Trinkwasser in ausreichende Menge kostenlos zur Verfügung.
    Zusatzvereinbarung Feuershow
    (1) Haftung
    Die Mainaden sind für Sach-, Personen- und Vermögensschäden, die durch Unfälle während einer Feuershow auftreten können versichert.

    Für eventuell entstehende Schäden an Personen, Einrichtungsgegenständen oder dem Eigentum Dritter oder des Veranstalters haftet der Veranstalter. Insbesondere haftet der Veranstalter für Verunreinigungen, die durch den Abbrand von Fest- und Flüssigbrennstoffen entstehen können.

    (2) Brandschutz

    (2.1) Die Anmeldung des Auftritts bei der zuständigen Brandschutzbehörde (BAM/Ordnungsamt, Feuerwehr) erfolgt durch den Auftraggeber. Diese Genehmigung ist mindestens 10 Werktage vor dem Auftritt bei den "Mainaden" unaufgefordert vorzulegen. Eventuell entstehende Zusatzkosten für eine Brandwache durch die Ortsfeuerwehr trägt der Veranstalter. Daraus entstehende Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

    Der Auftraggeber sorgt für die Verfügbarkeit eines Brandlöschers. (Pulverlöscher, kein CO2)

    (2.2) Der Auftraggeber ist hiermit ausdrücklich auf die von Feuershows ausgehende Brand- und Verletzungsgefahr hingewiesen.

    (2.3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, geeignete Sicherheits- und Brandschutzmaßnahmen zu treffen. "Die Mainaden" stellen einen geschulten Sicherheitsbeauftragen zur Verfügung, welcher den Auftrittsort vor dem Auftritt auf Sicherheitsmängel überprüft und während des Auftritts im Falle eines Unfalls Sofortmaßnahmen einleitet.

    (3) Sicherheit

    (3.1) Der Auftraggeber sorgt für die Betriebssicherheit der Bühne, namentlich:

    1. Dekorationen und leicht brennbare Gegenstände in unmittelbarer Nähe der Aufführung (Umkreis von 10 Metern) haben der Versammlungsstättenverordnung (schwer entflammbar gemäß Klasse B1 nach DIN 4102) zu genügen, entsprechende Prüfzertifikate sind auf Verlangen vorzulegen.
    2. Dekorationen unter der Decke sowie frei hängende Dekorationen sind in jedem Fall zu entfernen.
    3. Bäume, Äste und andere leicht entflammbare Gegenstände dürfen sich nicht in unmittelbarer Nähe der Aufführung (Umkreis von 10 Metern) befinden.
    4. Trockene Rasenflächen sind im Vorfeld zu wässern.
    5. "Die Mainaden" benötigen eine mindestens 12m² (3x4m) große Fläche für einen Auftritt mit zwei Künstlern. Diese Fläche erweitert sich um je 3m² pro weiteren Künstler.
    6. Findet ein Auftritt mit brennbarem Material in Räumlichkeiten/Gebäuden statt, so bedarf es einer Deckenhöhe von Mindestens 3m. Eine geringere Deckenhöhe führt dazu, dass das entsprechende Equipment nur teilweise oder gar nicht eingesetzt werden kann.
    7. Der Bühnenuntergrund darf weder stark verschmutzt, rutschig, schief oder uneben (Trittlöcher) sein.
    8. Der Mindestabstand zum Publikum beträgt 1,5m.
    9. Freilaufende Tiere, welche schreckhaft, panisch oder ähnlich auf Feuer reagieren, sind vom Auftrittsort fern zu halten.
    10. "Die Mainaden" behalten sich das Recht vor, Auftritte, durch die die eigene oder die Sicherheit der Zuschauer gefährdet wird, abzusagen.
    11. Der Veranstalter sorgt für die Sicherheit des Equipments der "Mainaden", sowie für aufgestellte und installierte Mietgegenstände der "Mainaden". Alle Kosten, die daraus entstehen, dass die Sicherheit nicht gewährleistet war, gehen zu Lasten des Veranstalters.

    (3.2) Auftritte, welche wegen grober Sicherheitsmängel abgesagt werden müssen, werden dem Auftraggeber mit 50% des Auftragswertes zuzüglich Fahrtkosten in Rechnung gestellt.

    (3.3) Außerdem behalten sich "Die Mainaden" das Recht vor, Auftritte bei unkontrollierbaren Wetterbedingungen abzusagen. Dies gilt insbesondere für Auftritte im/am Wald, Parks, Gärten, Wiesen ab Waldbrandstufe 2 und/oder Windstärke 4.

    Wird ein Auftritt seitens der "Mainaden" wegen schwieriger Wetterlage abgesagt, verzichten "Die Mainaden" auf die vereinbarte Gage und erstatten die bis dahin geleistete Anzahlung abzüglich der Fahrtkosten zurück. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Schadensersatz.

    Sonstiges

    Der Auftraggeber stellt den Räumlichkeiten entsprechende Musikanlage mit Abspielmöglichkeit einer CD zur Verfügung.

    (3.4) Der Auftraggeber stellt den "Mainaden" einen Raum als Umkleide und Requisitenraum zur Verfügung, welcher vor dem Zugriff Dritter geschützt (abschließbar)und bei kalten Temperaturen beheizbar ist.

    Die Tür ist mit einem Hinweisschild zu versehen. "Achtung Brandgefahr, Rauchen und offenes Feuer verboten" "Zutritt nicht gestattet".
    Der Raum dient als Aufbewahrungsort für leicht entzündliche Materialien, sowie pyrotechnische Gegenstände und hat somit §34(3) der Versammlungsstättenverordnung zu genügen. Die Brandsicherheit ist durch den Auftraggeber und/oder dessen Erfüllungsgehilfen während der gesamten Anwesenheitsdauer der "Mainaden" zu gewährleisten.

    (4) Nachsorge

    Anfallende Reinigungsarbeiten nach dem Auftritt gehen zu Lasten des Auftraggebers. "Die Mainaden" sind immer bemüht den Platz so ordentlich zu verlassen, wie sie ihn vorgefunden haben, dies wird auch durch den Sicherheitsbeauftragten kontrolliert. Sollte jedoch durch mangelnde Beleuchtung oder andere erschwerende Umstände Rückstände, Equipment und ähnliches übersehen werden, stellt der Auftraggeber "Die Mainaden" von jeglicher Haftung frei.
    Zusatzvereinbarung Schwarzlichtshow
    Der Auftraggeber verpflichtet sich den Auftrittsort so zu wählen bzw. auszustatten, wie von den "Mainaden" benötigt, namentlich:
    1. "Die Mainaden" benötigen eine mindestens 12m² (3x4m) große Fläche für einen Auftritt mit zwei Künstlern. Diese Fläche erweitert sich um je 3m² pro weiteren Künstler.
    2. Die Deckenhöhe beträgt mindestens 3m.
    3. Der Bühnenboden ist sauber, rutschfest, nicht schief oder uneben (Trittlöcher) und möglichst dunkel (vorzugsweise schwarz).
    4. Der Hintergrund/Hintergrundvorhand ist schwarz.
    5. Der Auftraggeber stellt den Räumlichkeiten entsprechende Musikanlage mit Abspielmöglichkeit einer CD zur Verfügung.
    6. Schwarzlichtlampen sind vom Auftraggeber zu installieren. Sofern weitere Ausleuchtung mittels blauen Lichts notwendig ist, teilen "Die Mainaden" dies dem Auftraggeber bei Vertragsabschluss mit.
    7. Das Raumlicht ist während der Performance ausgeschaltet.
    8. Der Auftraggeber stellt den "Mainaden" einen Raum als Umkleide und Requisitenraum zur Verfügung, welcher vor dem Zugriff Dritter geschützt (abschließbar) und bei kalten Temperaturen beheizbar ist.
    9. Der Veranstalter sorgt für die Sicherheit des Equipments der "Mainaden", sowie für aufgestellte und installierte Mietgegenstände der "Mainaden". Alle Kosten, die daraus entstehen, dass die Sicherheit nicht gewährleistet war, gehen zu Lasten des Veranstalters.

    Qualitätseinbußen wegen unzureichender Vorbereitungen seitens des Auftraggebers gehen nicht zu Lasten der "Mainaden".

    Die behördliche Meldung und daraus folgende Kosten über pyrotechnisch inszenierte Darstellung bei der BAM/ Ordnungsamt, der GEMA und der Feuerwehr übernimmt der Veranstalter.
    Zusatzvereinbarung Feuerartistikunterricht
    Am Feuerartistikunterricht dürfen Personen teilnehmen, welche mindestens 18Jahre alt sind.

    Der Preis für eine Unterrichtseinheit ohne brennbare Materialien beträgt 20€, mit brennbarem Material 40€.

    Eine Unterrichtseinheit dauert 60 Minuten.

    Vor- und Nachbereitungszeit werden nicht berechnet.

    Aus Sicherheitsgründen findet ausschließlich Einzelunterricht statt.

    Termine werden individuell vereinbart.

    Termine, die nicht wahrgenommen werden können, müssen spätestens 24Stunden vorher via Email oder telefonisch abgesagt werden. Andernfalls wird die Unterrichtseinheit in vollem Umfang in Rechnung gestellt.

    "Die Mainaden" und der/die Lernende kann den Unterricht jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Frist einstellen.
    Zusatzvereinbarung Erotik-, Fetisch- und Burlesqueshows
    Der Auftraggeber verpflichtet sich den Auftrittsort so zu wählen bzw. auszustatten, wie von den "Mainaden" benötigt, namentlich:
    1. Der Bühnenboden ist sauber, rutschfest, nicht schief oder uneben (Trittlöcher) und möglichst dunkel (vorzugsweise schwarz).
    2. Der Auftraggeber stellt den "Mainaden" einen Raum als Umkleide und Requisitenraum zur Verfügung, welcher vor dem Zugriff Dritter geschützt (abschließbar)und bei kalten Temperaturen beheizbar ist.
    3. Der Veranstalter sorgt für die Sicherheit des Equipments der "Mainaden", sowie für aufgestellte und installierte Mietgegenstände der "Mainaden". Alle Kosten, die daraus entstehen, dass die Sicherheit nicht gewährleistet war, gehen zu Lasten des Veranstalters.
    4. Sofern brennbares Equipment für Feuershows oder Leuchtmaterial für Schwarzlichtshows verwendet finden zusätzlich die "Zusatzvereinbarungen Feuershows" und/oder "Zusatzvereinbarungen Schwarzlichtshows" Anwendung.
    5. "Die Mainaden" bieten keine FSK18-Shows an. Der Auftraggeber versichert dies zu akzeptieren und die Künstlerinnen nicht dazu zu drängen eine solche Show zu inszenieren.
    Zusatzvereinbarung Bandsupport
    Zu den Aufgaben der "Mainaden" im Bereich Bandsupport gehören:
    • Beratung zu den Liveperformances, Videodrehs
    • Schreiben von Songtexten
    • Erarbeiten von Choreographien
    • Liveperformances (künstlerisch-tänzerische Inszenierungen)

    Generell werden maximal 50% der gespielten Set-List mit Liveperformance durch "Die Mainaden" versehen.

    Showplan, Choreographien, Kostüme etc. werden rechtzeitig vor dem jeweiligen Auftritt gemeinsam besprochen.

    Die Band stellt entsprechendes Musikmaterial zur Verfügung, damit "Die Mainaden" ihre Performances proben können.

    Qualitätseinbußen der Performances wegen zu spät eingereichtem Musikmaterial oder fehlender Informationen/ Besprechung seitens der Band gehen nicht zu Lasten der "Mainaden".

    Die Band teilt den "Mainaden" die Termine für deren Auftritte mindestens vier Kalenderwochen vor dem jeweiligen Auftritt mit. Fällt ein Auftritt auf einen deutschen, allgemeinen Feiertag bedarf es einer Vorlaufrist von drei Kalendermonaten.

    Sämtliche der zuvor genannten Informationen sind mit Frau Nelly Polychronidis zu besprechend.

    Jegliches entstandenes Bild- und Tonmaterial der gemeinsamen Auftritte und Produktionen ist den "Mainden" zeitnah nach Entstehen unentgeltlich und ohne weitere Aufforderung in digitaler oder gedruckter Form durch die Band zukommen zu lassen.

    "Die Mainaden" erhalten das zeitlich und örtlich uneingeschränkte Recht jegliches Bildmaterial zwecks Optimierung zu bearbeiten und zur Eigenwerbung in allen Medien zu nutzen.

    Der Vertrieb des Bildmaterials ist für beide Parteien ausgeschlossen. Ebenso übermittelt die Band Links zu Konzert- und Bildgalerien, sofern dort Aufnahmen von gemeinsamen Auftritten/Produktionen hinterlegt sind. Links, Bild- und Tonmaterial ist an die Marketingabteilung der "Mainaden" zu zustellen.

    Sollten "Die Mainaden" zu dem gewünschten Termin verhindert sein, sind sie bemüht für adäquaten Ersatz zu sorgen. Jedoch können sie keine Garantie geben einen solchen für die zuvor benannten Konditionen zu finden.

    Sollten "Die Mainaden" einen bereits als verbindlich bestätigten Termin nicht wahrnehmen können, sind sie verpflichtet für einen gleichwertigen Ersatz zu sorgen und tragen die dadurch entstehenden Kosten. Davon ausgenommen sind Verhinderungen durch höhere Gewalt.

    Sondervereinbarungen zu speziellen Auftritten sind möglich und werden gesondert schriftlich festgehalten. Preise für die zuvor benannten Leistungen werden individuell berechnet.


  14. Erfüllungsort
    Gerichtsstand ist der Sitz des Ensembles, Berlin.

  15. Salvatorische Klausel
    Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt.

    An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt.

    Erweist sich der Vertrag als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen und im Falle des Bedachtwerdens vereinbart worden wären.
Stand:11.November 2010
Hintergrund
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